 Ausbildung |
- Die Entscheidung über ein hauptberufliches Diakonat ist dem Bischof und seinen Mitarbeitern vorbehalten.
- Die Basis für diese Entscheidung bildet in der Regel ein mehrjähriges Diakonat im Zivilberuf.
- Bereitschaft zur Mobilität, d.h. Bereitschaft, sich auf vorhandene Stellen zu bewerben.
- Bereitschaft, den diakonischen Dienst gemäß dem diözesanen Profil des Diakonats wahrzunehmen.
- Fähigkeit zur Kooperation und Bereitschaft, konstruktiv an neuen diözesanen Konzepten und Planungen (z.B. Seelsorgeeinheiten...) mitzuarbeiten.
- Für den hauptberuflichen Diakonat liegt die Altersgrenze in der Regel bei 40 Jahren.
- Als Basisausbildung gilt die beschriebene diözesane Ausbildung.
- Zusätzlich wird für das Diakonat im Hauptberuf eine Berufsausbildung erwartet, die für den sozial-pädagogischen, pastoralen und pflegerischen Dienst qualifiziert, z.B.
- Ausbildung zum Jugend- und Heimerzieher
- Ausbildung zum Kranken- und Altenpfleger
- Ausbildung im Bereich Hospizarbeit
- Zusatzstudium der Caritaswissenschaft
- Ausbildung als Gemeinde- oder Pastoralreferent
- Nachweisbare langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im diakonischen Bereich
- Die zusätzliche Ausbildung kann bereits vor der Weihe erfolgen, sofern eine Entscheidung über die hauptberufliche Anstellung getroffen ist. Der Bewerber kann in diesem Fall angestellt und besoldet werden.
- Für alle Diakone im Hauptberuf ist eine berufsbegleitende Qualifikation verpflichtend, die im Verbund mit anderen Diözesen, in Heiligkreuztal angeboten wird. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren und hat den Charakter einer qualifizierten Berufseinführung. Die Ausbildung ist so aufgebaut, dass in Kursblöcken - aufbauend auf den Erfahrungen der Teilnehmer - diakonische Themen aufgearbeitet werden.